Martin Weitbrecht Rohrleitungsbau GmbH Logo Weitbrecht GmbH
Logo Weitbrecht GmbH
    Wasserleitungsdesinfektionen Logo Schenek
Wasser


"Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1!"

Trinkwasserverordnung, Artikel 1, Abschnitt 1:

§ 1 Zweck der Verordnung

Schutz der menschlichen Gesundheit, Gewährleistung der
Genusstauglichkeit und Reinheit von Wasser für den
menschlichen Gebrauch.


In neu verlegten Leitungsnetzen können Spuren von Keimzellen
und Krankheitserregern im vorhandenen Biofilm enthalten sein.
Vor der Inbetriebnahme müssen diese chemisch durch Desinfektion
abgetötet werden.

Wir führen diese Arbeiten nach dem DVGW-Regelwerk,
Arbeitsblatt W 292 durch.

Alle nach der Trinkwasserverordnung 2003 § 11 zugelassenen
Verfahren sind dabei möglich. Die von uns hauptsächlich
angewandten Verfahren sind:

  Punkt das Chlorungsverfahren nach Arbeitsblatt W 229
  Punkt Desinfektion mit Wasserstoffperoxyd, die als
Kombinationsprodukte erhältlich sind

Die jeweils benötigte Desinfektionslösung wird mittels einer
Dosierpumpe (siehe Bild rechts) dem Wasser, während des
Füllvorgangs, im konstanten Verhältnis hinzugefügt.

Unsere Sachkundigen sind als externe Probenehmer im
Akkreditierungssystem eines Untersuchungslabors für
Trinkwasser eingebunden.
     


Dosierkoffer

Probeentnahme
Impressum | Nach Oben