| Martin Weitbrecht Rohrleitungsbau GmbH | ||||||||||||||||||||||
| Wasserleitungsdesinfektionen |
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"Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1!" Trinkwasserverordnung, Artikel 1, Abschnitt 1: § 1 Zweck der Verordnung Schutz der menschlichen Gesundheit, Gewährleistung der Genusstauglichkeit und Reinheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch. In neu verlegten Leitungsnetzen können Spuren von Keimzellen und Krankheitserregern im vorhandenen Biofilm enthalten sein. Vor der Inbetriebnahme müssen diese chemisch durch Desinfektion abgetötet werden. Wir führen diese Arbeiten nach dem DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W 292 durch. Alle nach der Trinkwasserverordnung 2003 § 11 zugelassenen Verfahren sind dabei möglich. Die von uns hauptsächlich angewandten Verfahren sind:
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