Verantwortung

Verhaltensregeln in der MARTIN WEITBRECHT – UNTERNEHMENSGRUPPE

1. Prämissen und Prinzipien

1.1. Vorbemerkungen
Diese Handreichungen dienen dem Ziel, das Bewusstsein unserer Mitarbeiter im Arbeitsalltag zu schärfen. Die Firma MARTIN WEITBRECHT wurde in dieser Form 1938 gegründet und hat sich aus kleinsten Anfängen zu einer Unternehmensgruppe entwickeln können aufgrund einer praktizierten Haltung gemäß „Handeln nach Treu und Glauben“, gemäß „besten Wissen und Gewissen“. Tugenden wie Verlässlichkeit und Geradlinigkeit gepaart mit Bodenhaftung und zugleich Mut zu Neuem sind Eckpfeiler dieser „guten Unternehmensführung“. Unser Unternehmensgründer Martin Weitbrecht (1909-1978) lebte diese Einstellung nach innen und außen, im geschäftlichen und persönlichen Umgang mit seinen Mitmenschen. Seine Haltung und sein Stil prägen unser Unternehmen bis heute und finden hier ihre zeitgemäße Fortsetzung.

1.2. Grundwerte
Nachfolgende Grundwerte auf Basis des humanistischen Menschenbildes sollen hierzu als Unternehmensprinzipien gelten:

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Orientierung des Verhaltens unserer Mitarbeiter an ethischen und rechtlichen Grundsätzen und Zielen demokratischer Gesellschaften

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Menschlichkeit und Menschenwürde

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Liberalität und Toleranz

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Leistung und Gegenleistung

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Rechte und Pflichten

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Eigenverantwortliches Handeln des Einzelnen

* „Handschlag“ – Erik Andersen
Zwei Hände begegnen sich und sind zum Gruß verschlungen. Sie schweben in weißer glänzender Keramik, losgelöst von jedem Kontext und ohne die dazugehörigen Körper. Nur die Geste zählt hier, sie ist auf ihre Essenz reduziert.

Der Handschlag gilt seit der Antike als Ausdruck von Eintracht. Im Mittelalter wurde er zum Zeichen des Friedens. Denn, wer die offene Hand anbot, plante keinen Angriff und hatte keine Waffe bereit. Heute hat der Handschlag eine weitere Symbolik angenommen: er bedeutet Vertrauen in das Gegenüber.

Nachhaltigkeit rechnet sich

Ökologische und ökonomische Aspekte verbinden: 2008, 2011 und 2021 nahmen wir unsere Photovoltaik-Anlagen erfolgreich in Betrieb. Mit diesen Investitionen leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz. Die Anlagen, mit je einer Leistung von 28 kWp wurden nachträglich auf die bestehenden Firmen-Gebäude in Stuttgart-Weilimdorf installiert. Ca. 300 Quadratmeter Solarfläche inklusive Dachbegrünung warten nun täglich auf die Energie des Sonnenlichts.

Bei einem Rundgang durch das Gebäude wird deutlich, dass viele Bauteile mehr als einen Nutzen haben. Die in Decken und Boden eingelassenen Rohre fungieren im Winter als Heizkörper und im Sommer bringen sie die gewünschte Kühlung.

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2. Grundlagen

2.1. Ziel
Ziel dieser Verhaltensregeln ist es, unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner vor Schäden zu bewahren, die durch die Nichtbeachtung von Gesetzen oder von ethischen Regeln entstehen können. Im Namen aller Gesellschafter und aller Geschäftsführungen fordern wir alle Mitarbeiter der Unternehmensgruppe auf, sich mit den Unternehmensgrundsätzen und Verhaltensregeln vertraut zu machen und diese in der täglichen Arbeit zu beachten.

Diese Verhaltensregeln sind auf der Homepage der Firma MARTIN WEITBRECHT ROHRLEITUNGSBAU GMBH veröffentlicht und bilden einen inneren Zusammenhang mit den Ausführungen zum Unternehmen in Kapitel „Unternehmensphilosophie“. In diesem Sinne wird auch das Betriebliche Managementsystem (BMS) der Firma MARTIN WEITBRECHT ROHRLEITUNGSBAU GMBH als integratives Qualitätssicherungssystem aller Marken WEITBRECHT (MW) – SCHENEK (ST) – TROMMLER (TR) der MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE geführt.
Verhaltensweisen in Einzelthemen wie nachhaltiges Handeln in ethischer, sozialer und ökologischer Hinsicht haben hier Ihren Ausgangspunkt.

Wir wollen mit diesem Regelwerk auch verdeutlichen, was den Stil des Hauses Weitbrecht prägt und was gerade uns zu einem verlässlichen Partner unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten macht.

Zu einzelnen Themen und Situationen werden bei Bedarf zusätzliche Regelungen und Hinweise herausgegeben werden.

2.2. Geltungsbereich
Diese Verhaltensregeln gelten für die Organe und Mitarbeiter der WEITBRECHT-GRUPPE und sämtliche ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsgesellschaften, an denen sie unmittelbar und mittelbar mit mehr als 60% beteiligt ist.

2.3. Führungskräfte – Vorbild und Ansprechpartner
Von allen Führungskräften wird erwartet, dass sie die Verhaltensregeln und einschlägigen Gesetze nicht nur selbst vorbildlich einhalten, sondern diese in ihrem Bereich allen Mitarbeitern in der gebotenen Form vermitteln und ihre Befolgung aktiv einfordern. Führungskräfte sind zugleich die ersten Ansprechpartner für ihre Mitarbeiter bei allen mit diesen Verhaltensregeln zusammenhängenden Fragen.

2.4. Verantwortung des Einzelnen
Jeder Mitarbeiter soll die für seine Arbeit maßgeblichen Gesetze und Vorschriften (z.B. Arbeitsanweisungen) in ausreichender Weise kennen, um sie in der Praxis eigenverantwortlich zu beachten. Vorgesetzte und Führungskräfte haben die entsprechenden Kenntnisse zu prüfen, zu vermitteln und nötigenfalls durch Schulungen der Mitarbeiter zu verfestigen.

In allen geschäftlichen Situationen, in denen die rechtlichen Vorgaben oder diese Verhaltensregeln unvollständig oder unklar erscheinen, müssen die Mitarbeiter klares Urteilsvermögen und gesunden Menschenverstand unter Zuhilfenahme unserer Grundsätze einsetzen. Meistens hilft der Selbsttest – ob man das eigene Verhalten bei umgekehrter Rollenverteilung als ehrlich und redlich empfinden würde.

2.4.1. Lieferantenbeziehungen
Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, insbesondere für die Vornahme dienstlicher Handlungen, Vorteile anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen.

Hierzu gehört nicht die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert oder Essens- bzw. Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen Gepflogenheiten nicht überschritten werden. Alle darüber hinausgehenden Geschenke, Essens- oder Veranstaltungseinladungen sind abzulehnen. Einladungen zu mehr als eintägigen Veranstaltungen mit der für den Mitarbeiter kostenfreien Gestaltung von Freizeitaktivitäten sind vorab dem Vorgesetzten zur Genehmigung vorzulegen. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern ein Gespür dafür, wann ein Geschenk hinsichtlich Größe und Wert die Zielrichtung hat, ihn bei dienstlichen Entscheidungen zu beeinflussen. In Zweifelsfällen ist die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen.

2.4.2. Kundenbeziehungen
Mitarbeitern ist es nicht gestattet, außerhalb der gesetzlichen Grenzen oder außerhalb der bekannten Compliance-Richtlinien des jeweiligen Kunden oder außerhalb ordentlicher kaufmännischer Gepflogenheiten Organen, Mitarbeitern oder Beauftragten von Kunden private Vorteile (Geld, werthaltige Geschenke sonstige Vorteile, z.B. Zugang zu Veranstaltungen) anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um Aufträge für die MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE zu erlangen.

2.5. Rechtliche Wirkungen
Die in den Unternehmensgrundsätzen und Verhaltensregeln aufgeführten Regelungen finden zwischen der jeweiligen Gesellschaft und den Mitarbeitern Anwendung. Sie ergänzen insbesondere die Arbeitsverträge, Einzelweisungen, Verfahrensanweisungen oder andere interne Richtlinien als Auslegungshilfe oder Pflichtenmaßstab. Rechtsansprüche Dritter werden damit nicht begründet.

3. Menschenrechte und Diskriminierungsverbot

Die MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE handelt gemäß den Richtlinien der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Wir betrachten die gute und chancengleiche Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Nationalität, Kultur und Denkweise als Erfolgsrezept. Wir dulden keine gesetzwidrige unterschiedliche Behandlung (Diskriminierung), keine Belästigung oder Herabwürdigung im Umgang untereinander und in der Gesellschaft.

Wir lehnen eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft und Kultur, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ab. Wir verteidigen uneingeschränkt die Würde und den Wert der menschlichen Person. 

Wir vertreten die „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN), mit der sich die Weltgemeinschaft 17 Ziele, die sogenannten „Sustainable Development Goals“ kurz SDGs, für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt hat. Diese 17 Ziele reichen von der Beseitigung des weltweiten Hungers über die Stärkung von „nachhaltigem Konsum“ und „nachhaltiger Produktion“, Gleichstellungs- und Bildungsziele bis hin zu Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz. Insbesondere fördern wir mit unserer Tätigkeit die Ziele (6) „ausreichend Wasser in bester Qualität“ und (7) „bezahlbare und saubere Energie“.

4. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, Arbeitnehmervertretung

Die MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE bietet allen Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen einschließlich der erforderlichen Aus- und Fortbildung sowie angemessene Entlohnung und gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wir fordern von allen Mitarbeitern die Einhaltung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Regelungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das verlangt von Jedem Aufmerksamkeit für die Risiken an seinem Arbeitsplatz und auch an dem seines Nachbarn. Die Vermeidung von Unfällen und Krankheitsausfällen liegt auch im wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens.

Jede Form von Zwangs- oder Kinderarbeit oder Behinderung der rechtmäßigen Interessenvertretung von Arbeitnehmern wird nicht geduldet.

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5. Interessenkonflikte

Nebentätigkeiten bei Unternehmen, die mit einem Unternehmen der MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE, z.B. gegenüber deren Kunden oder Lieferanten, in direktem oder indirektem Wettbewerb stehen, sind untersagt.

Zur Vermeidung eines Interessenkonflikts zwischen ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung im Interesse des Unternehmens und privatem Interesse, dürfen Geschäftspartner des Unternehmens, mit denen der Mitarbeiter in seinem Aufgabenbereich verantwortlichen Kontakt hat, grundsätzlich nicht für private Zwecke beauftragt oder sonst wie privat beansprucht werden. Es darf weder die Gefahr bestehen, noch der Anschein entstehen, dass die Geschäftsbeziehung von dem Bestehen oder der Ausgestaltung der privaten Beziehung abhängig gemacht wird.

Geschäfte mit Angehörigen eines Mitarbeiters sollen unterbleiben. Sie sind in jedem Fall als solche offen zu legen und bedürfen der ausdrücklichen und schriftlich dokumentierten Zustimmung des Vorgesetzten. Bei Zustimmung ist eine unmittelbare Beteiligung des Mitarbeiters entweder bei Abschluss oder/und beim Vollzug des Geschäfts zu vermeiden.

Aufwendungen für Geschäftliches und Privates sind strikt zu trennen. Eine Vermischung ist untersagt. Für Ausgaben im Geschäftsinteresse besteht der Grundsatz der Klarheit, Nachvollziehbarkeit und direkten Belegbarkeit. Es ist unzulässig mit geschäftlichen Mitteln private Aufwendungen zu tätigen. Wurden mit geschäftlichen Mitteln private Aufwendungen getätigt, sind diese unaufgefordert sofort darzulegen und zu erstatten. Werden mit privaten Mitteln geschäftliche Aufwendungen getätigt, sind die geschäftlichen Aufwendungen unverzüglich nachzuweisen. Handlungen, die nach vorstehenden Regelungen verboten sind, dürfen auch nicht mit privaten Mitteln erfolgen. Fehlende Klarheit, Nachvollziehbarkeit und direkte Belegbarkeit gehen zu Lasten des Anspruchstellers. Es gelten insbesondere die Reisekostenrichtlinien.

6. Spenden und Sponsoring

Die MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE fördert ausgewählte Organisationen und Zwecke mit Geld- und Sachspenden. Die Grundsätze zur Auswahl der geförderten Zwecke und zur Zuständigkeit und Vergabe von Spenden werden von der Geschäftsführung bestimmt. Berechtigt zur Zusage von Spenden oder Sponsorenleistungen an Dritte sind die Geschäftsführungen. Es werden keine Spenden zur Herbeiführung einer bestimmten Gegenleistung, Entscheidung oder als Gegenleistung für eine derartige Entscheidung gewährt.

7. Informationsschutz

7.1. Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen des Unternehmens, wie z.B. Betriebsgeheimnisse, neue Geschäftsstrategien, Informationen zu technischen Innovationen etc. sind geheim zu halten, d.h. der Personenkreis, der Kenntnis von diesen Informationen hat, ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Bearbeitung auf eine möglichst kleine Anzahl von Personen zu beschränken. Unterlagen, Daten und sonstige Verkörperungen (Muster, Proben) sind vor dem Zugriff Unbefugter speziell zu schützen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder eines Beratungsauftrages.

Informationen von und über Lieferanten, Kunden, Beschäftigten, Beratern und sonstigen Dritten, die nicht öffentlich zugänglich gemacht sind, müssen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen bzw. im Sinne einer Rücksichtnahme auf die Interessen der Betroffenen geschützt werden. Werden Daten weitergegeben, sind jeweils Zweck, Erforderlichkeit und Auswirkungen auf das Interesse des Betroffenen zu hinterfragen.

Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzbestimmungen dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Personenbezogene Daten müssen immer sicher aufbewahrt werden und dürfen nur bei Anwendung der nötigen Sicherungsmaßnahmen übertragen werden. Bei der Qualität der Daten und der Sicherung vor unberechtigtem Zugriff ist stets ein hoher Standard zu gewährleisten. Die Verwendung der Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

7.2. Information und Zusammenarbeit
Unser Erfolg ist eine Gemeinschaftsleistung. Alle Mitarbeiter verpflichten sich, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Für die Arbeit relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder nur in Teilen weitergegen werden.

8. Abgabenehrlichkeit und Bekämpfung von Geldwäsche

Wir dulden keine Form von Illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Steuerbetrug.

Geldwäsche, d.h. die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Wirtschaftskreislauf, darf im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE nicht vorkommen. Alle Mitarbeiter sind gehalten aufmerksam bezüglich ungewöhnlicher Finanztransaktionen zu sein. Verdächtiges Verhalten von Kunden, Vermittlern oder sonstigen Geschäftspartnern muss sofort gemeldet werden. Größere Bargeldbewegungen, Zahlungen über unbekannte Dritte sind generell unüblich und kritisch zu hinterfragen.

9. Umgang mit Eigentum des Unternehmens

Die sorgsame und dauerhafte Nutzung von Investitionsgütern sichert die Wirtschaftlichkeit und den Bestand des Unternehmens. Das Eigentum der Unternehmensgruppe sowie jenes von Kunden und Geschäftspartnern ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich für Unternehmenszwecke zu nutzen, es sei denn, die private Nutzung ist erlaubt. Es ist vor Schaden und dem unrechtmäßigen Zugriff Dritter zu schützen.

Es ist jedem Mitarbeiter verboten, Gegenstände oder Vermögenswerte des Unternehmens oder seiner Geschäftspartner übermäßigen Risiken auszusetzen.

10. Buchführung und Dokumentation

Aufzeichnungen und Berichte (intern und extern) müssen wahrheitsgemäß sein. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind stets einzuhalten. Jeder Buchung muss ein wahrheitskonformer Beleg zugrunde liegen. Scheintransaktionen oder Nebenbuchhaltungen sowie „schwarze Kassen“ sind verboten. Die Täuschung von Vorgesetzten, Gesellschaftern und Gläubigern hat arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

11. Auftreten in der Öffentlichkeit

Öffentliche Stellungnahmen, insbesondere gegenüber Medien, dürfen nur durch hierzu ausdrücklich autorisierte Personen, in der Regel die Geschäftsführung, erfolgen.

Für Äußerungen von Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gilt grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Alle Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass ihr Auftreten in der Öffentlichkeit dem Ansehen eines oder der Gesamtheit der Unternehmen der MARTIN WEITBRECHT UNTERNEHMENSGRUPPE nicht schadet. Bei privaten Meinungsäußerungen zu allgemeinen Themen (ohne konkreten Firmenbezug) soll eine Bezugnahme auf die eigene Stellung oder Tätigkeit und das Unternehmen unterbleiben.

Die Geschäftsführung

Mitgliedschaften und Zulassungen

Adresse

Holderäckerstraße 1-3
D-70499 Stuttgart (Weilimdorf )

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