Wasserleitungsdesinfektionen: Professionelle Dienstleistungen rund um die Wasserversorgung
Trinkwasserverordnung, Abschnitt 1:
§ 1 Zweck der Verordnung
„… ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschrift zu schützen.“
In neu verlegten Leitungsnetzen können Spuren von Keimzellen und Krankheitserregern im vorhandenen Biofilm enthalten sein. Vor der Inbetriebnahme müssen diese chemisch durch Desinfektion abgetötet werden.
Alle nach der neuesten Trinkwasserverordnung zugelassenen Verfahren sind dabei möglich. Die von uns hauptsächlich angewandten Verfahren sind:
das Chlorungsverfahren nach Arbeitsblatt W 229
Desinfektion mit Wasserstoffperoxid, die als Kombinationsprodukte erhältlich sind
Die jeweils benötigte Desinfektionslösung wird mittels einer Dosierpumpe (siehe Bild rechts) dem Wasser, während des Füllvorgangs, im konstanten Verhältnis hinzugefügt.
Unsere Sachkundigen sind als externe Probenehmer im Akkreditierungssystem eines Untersuchungslabors für Trinkwasser eingebunden.
Der Bedarf an akkreditierten Probenehmern für Trinkwasser steigt. Grund: Die neueste Trinkwasserverordnung verlangt eine intensivere Beprobung von Installationen. Es ergeben sich größere Verpflichtungen für die Anlagenbetreiber als bisher, zum Beispiel eine jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen.
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